ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Maßgebliche Bedingungen: Diese Einkaufbedingungen gelten für den gesamten gewerblichen Geschäftsverkehr mit den Geschäftspartnern (nachfolgend „Unternehmer genannt), auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich erwähnt werden.

3 . Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Ge l tung wird ausdrücklih schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibl eibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Unternehmer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Unternehmer erklärt werden.

3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtli e ferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Unter nehmer wird über die Nich t verfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzü g lich zurückerstattet.

 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Dadurch etwaig entstehende Kosten hat der Unternehmer zu tragen.

3. Der Unternehmer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Woh n sitzwechsel hat uns der Unternehmer unverzüglich anzuzeigen.

4. Wir sind berechtigt, bei vertrag swidrigem Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug , nach der 2. Mahnung oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. dieser Bestimmung, ohne eine Mahnung, die Lieferung zurück zunehmen und der Unternehmer ist zur Herausgabe verpflichtet. Darin ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Die Fa. Deifuß Kabel Service GmbH lagert die zurückgeholte Lieferung gesondert und verwahrt diese auf Kosten des Unternehmers. Der Unternehmer bleibt zur Bezahlung des Kaufpreises, der entstandenen Mehrkosten und zur Abnahme der Lieferung verpflichtet.

5. Soweit die Fa. Deifuß Kabel Service GmbH ihre Rechte aus Ziff. 4 dieser Bestimmung nicht wahrnimmt ist der Unternehmer berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern / zu verarbeiten. Er tritt uns b ereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung / Weiterverarbeitung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächt igt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Der Unternehmer hat uns für den Forderungseinzug auf Abrufunver züglich alle abgef orderten Unterlagen herzureichen und die erbetenen Auskünfte zu erteilen. Mit Eintritt in den eigenen Forderungseinzug sind wir berechtigt die Abtr e tung offen zu legen.

6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

 

§ 4 Vergütung / Fälligkeitszins / verspätete Zahlung

1. Der angebotene Kaufpreis ist befristet (lt. Angebot). Im Verkaufspreis ist die g e setzliche Umsatzsteuer enthalten. Beim Versendungsk auf versteht sich der Verkaufspreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von 25 Euro (Brutto) Eine eventuelle Frachtfreigrenze wird in jedem Falle individuell ausgehandelt und gesondert schriftlich vereinbart. Der Unternehmer kann den Kaufpreis p er Nachna h me. Rechnung, oder Kreditkarte leisten.

2. Der Unternehmer verpflichtet sich, nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Werktagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Kaufpreis fällig und der Unternehmer verpflichtet sich Fä lligkeitszinsen zu entrichten. Dem Unte r nehmer werden vom Fälligkeitstage an (von dem 11. Werktag ab Erhalt der Rec h nung) Zinsen in Höhe von 12% p.a. über dem Basiszinssatz (§247 BGB) berechnet.

3. Der Unternehmer kommt ohne gesonderte Mahnung in Zahlungsv erzug, soweit er den fälligen Kaufpreis nicht bis zum 12. Werktag ab Erhalt der Rechnung vollständig beglichen hat. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz (§288 BGB i.V.m. §247 BGB) zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns ausdrücklich vor.

4. Vorraussetzung für die Skontogewährung ist, dass wir keine anderen fälligen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Unternehmer haben.

5. Der Unternehmer hat ein R echt zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf de m selben Vertragsverhältnis beruht.

6. Tritt der Unternehmer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, 20% des Verkaufspreises (Brutto) für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

7. Befindet sich der Unternehmer uns gegenüber im Zahlungsverzug, sind wir ferner berechtigt noch ausstehende Lieferungen nur gegen Bezahlung im Voraus zu leisten.

 

§ 5. Preisänderung

1. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und uns vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Die Preisänderung hat sich an den Kostensteigerungen (Marktpreise, Löhne, etc .) zu orientieren. Der Unternehmer ist nach erfolgter Preisänderung nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Unternehmer schuldet den jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden UST - Satz.

 

§ 6. Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschl echterung der Ware, geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache, an den Spediteur, den Frachtführer (auch eigenen) oder der sonst zur Ausfü h rung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

 

§ 7. Über - /Unterlängen

1. Über - oder Unterlängen von +/ - 10% sind zulässig und gelten als vertragsgerechte Lieferung. Bei Sonderanfertigungen gilt eine max. Abweichung von +/ - 5% als vertragsgerecht.

 

§ 8. Lieferzeit / verspätete Lieferung

1. Wir sind bemüht, vorgesehene Termine für Lieferungen einzuhalten; Terminzusagen sind jedoch nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Ansprüche des Unternehmers wegen Verzuges setzen stets schriftliche Mahnung des Unternehmers voraus, selbst wenn der Lieferungs - oder Leistungszeitpunkt kale n dermäßig bestimmt bzw. bestimmbar ist. Wir geraten nicht in Verzug, solange der Unternehmer mit der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug ist, oder solange eine Lieferung oder Leistung sich wegen Störungen des Betriebsablaufs, Ausfall oder Verzögerung von Lieferungen oder unseren Lieferanten oder Transportunternehmen, bei Anordnungen, wie z.B. Import - oder Exportbeschränkungen oder wegen höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, usw.) verzögert. Der Unternehmer kann neben unserer Lieferung oder Leistung einen Verzugsschaden nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten grobe Fahrlässigkeit zur Last fall en; für leichte Fahrlässigkeit ist jede Haftung ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges kann der Unternehmer uns eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens 20 Werktage betragen muss, verbunden mit dem Hinweis, dass nach Ablauf der Nachfrist die Annahm e unserer Leistung abgelehnt wird. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Unternehmer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz statt der Leistung kann der Unternehmer nur geltend machen, wenn uns Vorsatz oder unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen; für leichte Fahrlässigkeit ist jede Haftung ausgeschlossen.

 

§ 9. Import - und Exportgeschäfte

1. Bei Import - und Exportgeschäften können wir vom Vertrag zurücktreten, so fern uns oder unseren Vorlieferanten die erforderlichen behördlichen Genehmigungen nicht erteilt werden oder sofern die Ausführung des Vertrages infolge behördlicher Verbote unmöglich ist oder wird. Ansprüche gegen uns kann der Unternehmer hieraus nicht herleiten.

 

§ 10. Gewährleistung

1. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Unternehmer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 3 Werktagen und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4. Wählt der Unter nehmer wegen eines Rechts - oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadense r satzanspruch wegen des Mangels zu.

5. Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Unternehmer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns der Unternehmer den Mangel nicht rechtzeitig ang e zeigt hat (Ziff.3 dieser Bestimmung)

7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

8. Erhält der Unternehmer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgege n steht.

9. Garantien im Rechtssinne erhält der Unternehmer durch uns nicht. Herstellerg a rantien bleiben hiervon unberührt.

10. Für Fehler, die auf ein Verschulden unseres Lieferanten zurückzuführen sind, entlässt uns der Unternehmer aus der daraus resultierenden Produzentenhaftung insoweit, wie unser Lieferant hierfür haftet.

 

§ 11. Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durc h schnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtv erletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Unte r n ehmers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper - und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3. Schadensersatzansprüche des Unternehmers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

 

§12. Sonstiges

1. Kabeltrommeln, die zum Zwecke des Transportes genutzt werden, gehören nicht mit zum Liefergegenstand im Sinne des Kaufvertrages. Trommeln mit dem KTG - Aufdruck sind Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln. Alle übrigen Trommeln mit oder ohne unseren Firmenaufdruck sind unser Eigentum. Sämtliche Trommeln sind an uns zur Abholung freizumelden.

 

§13. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN - Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit das Amtsgericht / Landesgericht Erfurt. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nichtberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

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